Pfändung einer Arbeitnehmer-Abfindung als Arbeitseinkommen
Von einem formularmässig erlassenen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss wird auch die Abfindung des Arbeitnehmers nach 9, 10 KSchG erfasst. Sie ist 'Arbeitseinkommen' im Sinne des 850 ZPO.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1980; Nr 14)
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Ort / Verlag / Datum: | 20.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.212 Lohnpfändung
347.427 Vollstreckung, gerichtliche 347.991 Höchstgerichte 331.23 Lohnformen 34.038 Rechtsprechung 347.9 Zivilprozessordnung 331.135 Kündigungsschutz |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-018046 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |