Dienstnehmer trank sich krank: Kein Schadenersatz für Firma

Die Tatsache, dass sich jemand krank säuft, kann ihm nicht als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, denn schliesslich hätten ja auch viele Magenkranke oder Raucher ihre Leiden selbst verschuldet. Keinesfalls sei etwa ein Schadenersatzrecht des Dienstgebers begründet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Nachrichten (1980)
Ort / Verlag / Datum:23.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Arbeitsrecht
613.81 Alkoholismus
347.513 Schadenersatz
331.116 Arbeitsverhältnisse
331.817 Krankenstand
34.038 Rechtsprechung
331.13 Entlassung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Dokument Nr. A-017781 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage