Dienstnehmer trank sich krank: Kein Schadenersatz für Firma
Die Tatsache, dass sich jemand krank säuft, kann ihm nicht als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden, denn schliesslich hätten ja auch viele Magenkranke oder Raucher ihre Leiden selbst verschuldet. Keinesfalls sei etwa ein Schadenersatzrecht des Dienstgebers begründet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Oberösterr Nachrichten (1980)
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Ort / Verlag / Datum: | 23.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Arbeitsrecht
613.81 Alkoholismus 347.513 Schadenersatz 331.116 Arbeitsverhältnisse 331.817 Krankenstand 34.038 Rechtsprechung 331.13 Entlassung |
Region: | Österreich
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