Gleichbehandlung bei Anrechnung übertariflicher Zulagen

Übertarifliche Zulagen können im Falle einer Tariflohnerhöhung grundsätzlich angerechnet werden. Auch bei einer solchen Anrechnung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 13)
Ort / Verlag / Datum:10.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Tarifverträge
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche
331.215.2 Lohnerhöhungen
342.722 Gleichheit: Grundrechte
Region:Deutschland
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