Pressefreiheit und betriebliche Mitbestimmung
Das BAG legt die Bestimmung des 118I1. BetrVG dahin aus, der Betriebsrat sei auch vor der Kündigung von Redakteuren und anderen sog. Tendenzträgern anzuhören.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 20)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 14.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Mitbestimmung
340.142(094.9) Entscheidungen, höchstrichterliche 658.114.8 Tendenzbetriebe 351.751 Presserecht 07.13 Pressefreiheit |
Region: | Deutschland
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Dokument Nr. A-016079 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |