Wertreklame in der Weinwerbung : Problematische Weinproben

'Weinprobe' bedeutet eine Veranstaltung, die wesentlich dazu bestimmt ist, letzte Verbraucher Weine probieren zu lassen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wettbewerb in Recht und Praxis (1980; Nr 4)
VerfasserIn: Borck, Hans Günther
Ort / Verlag / Datum:04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.776 Wettbewerbsrecht
347.776 Wettbewerb, unlauterer
347.45 Konsumentenschutz
659.1 Werbung
381.26 Handelsvertreter
Region:Deutschland
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