Zur neueren Grundrechtsproblematik in der EG

Bekanntlich enthalten die Gemeinschaftsverträge keine ausdrücklichen Grundrechtsverbürgerungen, jedoch sind die Grundrechte in der Gemeinschaftsrechtsordnung durch eine gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) als allgemeine Rechtsgrundsätze geschützt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1980; Nr 9)
VerfasserIn: Dauses, Manfred A
Ort / Verlag / Datum:02.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.176 Gemeinschaften, europäische
341.176 Gerichtshof, europäischer
34.038 Rechtsprechung
341.231 Menschenrechtskonvention, internationale
342.7 Grundrechte
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