Zur Verfassungsmässigkeit der Bestimmungen über die Pflichtteilsentziehung

Während nach 2333 Nr.2 und 5 BGB der Erblasser die Möglichkeit hat, seinen Kindern den Pflichtteil zu entziehen, schliesst 2334 BGB gerade die Entziehung des Pflichtteils gegenüber einem Elternteil aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristenzeitung (1980; Nr 9)
VerfasserIn: Bowitz, Hans Hermann
Ort / Verlag / Datum:02.05.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.65/.68 Erbrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
342.722 Gleichheit: Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
342.7 Grundgesetz, Bonner
347.991 Höchstgerichte
Region:Deutschland
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