Zur Verfassungsmässigkeit der Bestimmungen über die Pflichtteilsentziehung
Während nach 2333 Nr.2 und 5 BGB der Erblasser die Möglichkeit hat, seinen Kindern den Pflichtteil zu entziehen, schliesst 2334 BGB gerade die Entziehung des Pflichtteils gegenüber einem Elternteil aus.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Juristenzeitung (1980; Nr 9)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 02.05.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.65/.68 Erbrecht
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 342.722 Gleichheit: Grundrechte 34.038 Rechtsprechung 342.7 Grundgesetz, Bonner 347.991 Höchstgerichte |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-016009 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |