Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Kurzarbeitergeld

Nach 63 ArbeitsförderungsG (AFG) wird Kurzarbeitergeld (Kug) Arbeitnehmer (ArbN) bei vorübergehendem Arbeitsausfall in Betrieben gewährt, in denen regelmässig mindestens ein ArbN beschäftigt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:18.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.61 Arbeitsmarktförderung
331.614 Kurzarbeit
34.038 Rechtsprechung
331.814 Überstunden
351.83 Mutterschutz
Region:Deutschland
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