Zulässigkeit der Abhaltung von Betriebs-/ Abteilungsversammlungen auf Auslandsbaustellen sowie des Besuchs von ausländischen Baustellen durch den Betriebsrat zu Informationszwecken : Geltung des Betriebsverfassungsgesetzes, solange die Bindung an den inländischen Betrieb besteht (Ausstrahlungstheorie) - Einheitliche Anwendung des BetrVG

Die Beteiligten streiten darum, ob der Antragsteller (Betriebsrat) berechtigt ist, auf Auslandsbaustellen der Antragsgegnerin Betriebsversammlungen abzuhalten und sonstige Betriebsratsarbeit durchzuführen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1980; Nr 16)
Ort / Verlag / Datum:18.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.152 Betriebsräte
Region:Deutschland
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