Schriftformklauseln und Individualabrede : Die Meinung, die Schriftformklausel diene dem Schutz des Verwenders vor weitgehenden mündlichen Zusagen seiner Vermittlungs-oder Abschlussvertreter ist abzulehnen

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1980; Nr 11)
VerfasserIn: Baumann, Peter
Ort / Verlag / Datum:20.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.02 Geschäftsbedingungen, allgemeine
347.45 Konsumentenschutz
347.4 Vertragsrecht
347.451 Kaufverträge
381.26 Handelsvertreter
347 Zivilrecht
Region:Deutschland
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