Unterhaltsverlust wegen grober Unbilligkeit bei Getrenntleben : Im Rahmen des 1579 I Nr.4 BGB sollten schwerwiegende Gründe nicht allein deswegen berücksichtigt werden, weil sie zur Trennung der Ehe geführt haben

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 16)
VerfasserIn: Limbach, Jutta
Ort / Verlag / Datum:16.04.1980
Erscheinungsjahr:1980
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.62 Eherecht
347.615 Unterhaltspflicht
301 Soziologie
347.627 Ehescheidung
Region:Deutschland
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