Unterhaltsverlust wegen grober Unbilligkeit bei Getrenntleben : Im Rahmen des 1579 I Nr.4 BGB sollten schwerwiegende Gründe nicht allein deswegen berücksichtigt werden, weil sie zur Trennung der Ehe geführt haben
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Neue juristische Wochenschrift (1980; Nr 16)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 16.04.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.62 Eherecht
347.615 Unterhaltspflicht 301 Soziologie 347.627 Ehescheidung |
Region: | Deutschland
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