27 Z 1 und 4 AngG : Unterlässt es der Arbeitnehmer, den vom Arbeitgeber verlangten schriflichen Nachweis über einen notwendigen und auch tatsächlich unternommenen Behördenweg zu erbringen, so ist dies deshalb kein Entlassungsgrund
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Recht der Arbeit (1980; Nr 2)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1980 |
Erscheinungsjahr: | 1980 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
331.77 Angestellte 331.13 Entlassung 34.038 Rechtsprechung 347.991 Gerichtshof, oberster |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 0 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Dokument Nr. A-009314 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |