Ausländischer Gesetzesdienst : [3] : Dienstvorschriften über die Pflichten und die Höhe er Zulage für den Vorarbeiter-(Brigadier) in der chemischen, medizinischen Heilmittel, - Ernährungs,- Textil- und Bekleidungs- und Tabakindustrie, in der Glas, Papier, Leder, Schuh und Gumiidnustrie sowie in der Erzeugung von Zement, Salonit, gebranntem Magnesit, Gips, Kalk, leichten Bauplatten und Betonerzeugnissen : (Sluzbeni list Nr. 65 vom 5. August 1949, Punkt 545)

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Veröffentlicht in: Ausländischer Gesetzesdienst : Jugoslawien (3)
Ort / Verlag / Datum:Wien : Madress-Gesellschaft
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Beschreibung:3 Bl.
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