Suchergebnisse - "Partizipation"
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5.4.2 Verfassungsrechtliche Ausgangsposition
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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5.4.3 Gestaltungsmöglichkeiten und -gebote des einfachen Gesetzgebers
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5.4.3.1 Handlungsbedarf für die einfachen Gesetzgeber der Konventionsstaaten
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5.4.3.2 Gesetzestechnische Aspekte
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5.4.3.3 Umsetzung der Konvention durch Änderung des österreichischen UVP-Rechts
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5.4.3.4 „Eckpfeiler“ einer Umsetzung durch den einfachen Bundesgesetzgeber
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5.4.4 Anlehnung an das UVP-G / zusätzliche Gebote
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6.1 Vorbemerkung
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6.2 Anforderungen der Aarhus-Konvention
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6.3 Die Pläne der DG Umwelt der Kommission zur Implementierung des Art 7 der Konvention im EU-Umweltrecht
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6.4 Gestaltungsmöglichkeiten in Österreich
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Teil III: Szenarien für die Einführung neuer Rechtsschutzinstrumente vor dem Hintergrund der Aarhus-Konvention
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8.1 Rechtslage in Österreich
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8.2 Anforderungen der Aarhus-Konvention
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8.2.1 Regelungsbereiche des Art 9 - Dritte Säule
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8.2.2 Art 9 Abs 2 der Konvention - Behörden- oder Gerichtszugang
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8.2.2.1 Grundsatz der Rechtsmäßigkeitskontrolle
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8.2.2.2 Erfordernis eines „ausreichenden Interesses“ für die „betroffene Öffentlichkeit“
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8.2.2.3 Begriff des ausreichenden Interesses nach der Konvention - ausreichendes Interesse für NGOs
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8.2.2.4 „Ausreichendes Interesse“ für Nicht-NGOs - Rückgriff auf andere Konventionsbestimmungen
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