Suchergebnisse - "Angestellte"
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8.2.2.5 Beschränkung des Gerichtszugangs durch das „ausreichende Interesse“
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30362
8.2.3 Wer muss Behördenzugang haben?
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30363
8.3 Die Pläne der DG Umwelt der Kommission zur Implementierung des Art 9 Abs 2 der Konvention im EU-Umweltrecht
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30364
8.4 Gestaltungsmöglichkeiten in Österreich
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30365
8.4.1 Verfassungsrechtliche Ausgangssituation
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30366
8.4.1.1 Ist der Gesetzgeber verfassungsrechtlich frei, eine Parteistellung von Bürgerinitiativen zu schaffen?
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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8.4.1.2 Verpflichtung des Gesetzgebers, bestimmten Personen subjektive Rechte einzuräumen
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30368
8.4.2 Einfachgesetzlich erforderliche Maßnahmen
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30369
8.5 „Tribunal-Problematik“
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30370
9. Wie kann die Öffentlichkeit gegen Handlungen und Unterlassungen vorgehen, die gegen Umweltrecht verstoßen (Art 9/3 der Konvention)?
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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30371
9.1 Möglichkeit einer Richtlinie der Kommission zur Implementierung des Art 9 Abs 3 der Konvention
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.1.1 Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit, den Mitgliedsstaaten die Einführung einer Verbandsklage vorzuschreiben
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.1.2 Mögliche Konzeption einer gemeinschaftsrechtlich harmonisierten Verbandsklage
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.1.3 Konsequenz und Ausblick
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.2 Mögliche Instrumente
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.2.1 Förmliches Antragsrecht für die Einleitung von verwaltungspolizeilichen Verfahren?
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.2.2 Devolutionsantrag und Säumnisbeschwerde gegen Untätigkeit der Verwaltungspolizei?
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.2.3 Exkurs: § 79a GewO
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.2.4 Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen Umweltrecht und gegen Bestimmungen in Genehmigungsbescheiden?
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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9.2.5 Einsatz des Wettbewerbsrechts (UWG): sollen Unternehmer die Verletzung von Umweltvorschriften durch ihre Mitbewerber zum Gegenstand von UWG-Klagen machen können? - Vorschläge...
In: Partizipation und Access to Justice im Umweltbereich : Umsetzung der Aarhus-Konvention in ÖsterreichVeröffentlicht: 2001
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