AUVAsicher-ArbeitsmedizinerInnen gelten als DienstnehmerInnen
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 18.8.2015 (GZ: 2013/08/0121) über eine Beschwerde entschieden und bestätigt, dass im vorliegenden Fall kein Werkvertrag, sondern eine Verpflichtung zu Dienstleistungen vorliegt.
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Gesunde Arbeit
(2015; Heft 4; S. 5)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 2015 |
Erscheinungsjahr: | 2015 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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Zusammenfassung: | Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seiner Entscheidung vom 18.8.2015 (GZ: 2013/08/0121) über eine Beschwerde entschieden und bestätigt, dass im vorliegenden Fall kein Werkvertrag, sondern eine Verpflichtung zu Dienstleistungen vorliegt. |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Inhalt: | Text |
Medientyp: | Computer |
Datenträger: | Online |