139 Recht auf Berichtigung des Geburtsdatums richtet sich nach § 358 ASVG, nicht nach Art 16 DSGVO

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2024; Heft 5; S. 313-314)
VerfasserIn: Wielander, Maximilian
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verl. des Österr. Gewerkschaftsbundes, 2024
Erscheinungsjahr:2024
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Inhalt:Text
Medientyp:Computer
Datenträger:Online