Zulässigkeit der Durchrechnung von Mehrarbeit

1. Die Bestimmungen über die Verteilung der Normalarbeitszeit und ihre Durchrechnung (§ 4 AZG) sind auf Teilzeitarbeitsverhältnisse nicht sinngemäß anzuwenden. 2. Pkt III.a. des KollV für Angestellte bei Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern kann sinnvollerweise nur dahin ausgelegt werden, dass...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Das Recht der Arbeit : DRdA (74)
VerfasserIn: Mißbichler, Magdalena
Ort / Verlag / Datum:Wien : Bundeskammer, 2024
Erscheinungsjahr:2024
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:1. Die Bestimmungen über die Verteilung der Normalarbeitszeit und ihre Durchrechnung (§ 4 AZG) sind auf Teilzeitarbeitsverhältnisse nicht sinngemäß anzuwenden. 2. Pkt III.a. des KollV für Angestellte bei Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern kann sinnvollerweise nur dahin ausgelegt werden, dass damit die Ausnahme von der Zuschlagspflicht nach § 19d Abs 3b Z 1 AZG bei Zeitausgleich von einer Dreimonatsperiode auf maximal 52 Wochen abgeändert wird. Eine solche Regelung lässt § 19d Abs 3f AZG zu.
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Inhalt:Text
Medientyp:Computer
Datenträger:Online