COVID-19-Erkrankung eines privaten Nachhilfelehrers : Keine Berufskrankheit mangels vergleichbarer Gefährdung wie in Schulen
1. Das besondere Infektionsrisiko an Schulen resultiert aus dem Zusammenkommen einer Vielzahl von Personen an einem Ort mit einem länger dauernden Aufenthalt in Innenräumen zum Zweck des Unterrichts. In einem privaten Nachhilfeinstitut treten die gleichen Risikofaktoren für die Übertragung von Infek...
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Das Recht der Arbeit : DRdA
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Ort / Verlag / Datum: | Wien : Bundeskammer, 2024 |
Erscheinungsjahr: | 2024 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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Zusammenfassung: | 1. Das besondere Infektionsrisiko an Schulen resultiert aus dem Zusammenkommen einer Vielzahl von Personen an einem Ort mit einem länger dauernden Aufenthalt in Innenräumen zum Zweck des Unterrichts. In einem privaten Nachhilfeinstitut treten die gleichen Risikofaktoren für die Übertragung von Infektionskrankheiten auf, allerdings in geringerer quantitativer Ausprägung bzw Intensität. 2. Der maßgebliche Unterschied in der abstrakten Exponiertheit eines Lehrers an einer Schule gegenüber Infektionskrankheiten im Vergleich zu der abstrakt mit der Tätigkeit als Unterrichtender an einem Nachhilfeinstitut verbundenen Risikosituation besteht in der Zahl der insgesamt im Gebäude und in den jeweiligen Unterrichtsräumen zusammenkommenden Personen. |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Inhalt: | Text |
Medientyp: | Computer |
Datenträger: | Online |