Wie lange muss die wöchentliche Ruhezeit sein?

Das österreichische Arbeitszeitrecht sieht für die meisten AN grundsätzlich einen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (§ 12 Abs 1 AZG) und eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden vor (§§ 3 Abs 1 bzw 4 ARG). Das scheint problemlos mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinb...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Das Recht der Arbeit : DRdA (74)
VerfasserIn: Auer-Mayer, Susanne
Pfeil, Walter J.
Ort / Verlag / Datum:Wien : Bundeskammer, 2024
Erscheinungsjahr:2024
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das österreichische Arbeitszeitrecht sieht für die meisten AN grundsätzlich einen Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (§ 12 Abs 1 AZG) und eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 36 Stunden vor (§§ 3 Abs 1 bzw 4 ARG). Das scheint problemlos mit den unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar, verlangen diese doch ebenfalls eine tägliche Ruhezeit von 11 Stunden (Art 3 RL 2003/88/EG1), in der Folge kurz AZ-RL) und eine wöchentliche Ruhezeit von 24 Stunden, die „zuzüglich der täglichen Ruhezeit ... gewährt wird“ (Art 5 AZ-RL). Diese Vereinbarkeit ist jedoch nach der EuGH-E vom 2.3.2023, C-477/21, MÁV-START (EU:C:2023:140; zuletzt DRdA 2023/41, 373 [Bell]) strittig geworden.
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Inhalt:Text
Medientyp:Computer
Datenträger:Online