Wohnen für die Vielen
Das Menschenrecht auf Wohnen ist in Österreich verfassungsrechtlich nicht verankert und daher auch nicht einklagbar. Die staatliche Verantwortung im Bereich der Wohnraumversorgung sollte durch das sogenannte Volkswohnungswesen wahrgenommen werden, doch in der Realität ist es um die tatsächliche Scha...
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AK Stadt : ArbeitnehmerInnen-Interessen im urbanen Raum
(2023; Heft 1; S. 6-11)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Wien : AK Wien, 2023 |
Erscheinungsjahr: | 2023 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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Zusammenfassung: | Das Menschenrecht auf Wohnen ist in Österreich verfassungsrechtlich nicht verankert und daher auch nicht einklagbar. Die staatliche Verantwortung im Bereich der Wohnraumversorgung sollte durch das sogenannte Volkswohnungswesen wahrgenommen werden, doch in der Realität ist es um die tatsächliche Schaffung von Wohnraum für finanziell benachteiligte Haushalte derzeit nicht gut bestellt. |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Inhalt: | Text |
Medientyp: | Computer |
Datenträger: | Online |