Erhöhter Kündigungsschutz für Menschen mit Behinderung

Ein neues EuGH-Urteil stärkt den Diskriminierungsschutz von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung. Angemessene Vorkehrungen können auch die Verpflichtung von Arbeitgebern umfassen, den:die Arbeitnehmer:in an einem anderen Arbeitsplatz zu verwenden.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: AKtuell : das Wissens-Update für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen (2022; Heft 3; S. 12-13)
VerfasserIn: Mayer, Stefan
Ort / Verlag / Datum:Wien : Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 2022
Erscheinungsjahr:2022
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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