Tankstellen : Nur eine Preiserhöhung pro Tag erlaubt

Die "Spritpreisverordnung" wurde im Dezember 2010 verlängert und erlaubt nur mehr einen einheitlichen Erhöhungszeitpunkt für Mineralölprodukte an Tankstellen. Die Verordnung wurde mit 31.12.2013 befristet.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Wirtschaftspolitik : Standpunkte (2011; Heft 1; S. 14)
VerfasserIn: Ginner, Ulrike
Ort / Verlag / Datum:2011
Erscheinungsjahr:2011
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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