Ein Meilenstein: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit
Die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit sieht dann, wenn es tatsächlich keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt, einen Rechtsanspruch auf Freistellung vor. Gibt es zum Beispiel eine Notbetreuung in der Schule, ist weiterhin das Einverständnis des Arbeitgebers nötig. Da der Arbeitgeber...
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AKtuell : das Wissens-Update für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen
(2021; Heft 1; S. 2-3)
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Ort / Verlag / Datum: | Wien : Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 2021 |
Erscheinungsjahr: | 2021 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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Zusammenfassung: | Die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit sieht dann, wenn es tatsächlich keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt, einen Rechtsanspruch auf Freistellung vor. Gibt es zum Beispiel eine Notbetreuung in der Schule, ist weiterhin das Einverständnis des Arbeitgebers nötig. Da der Arbeitgeber aber nunmehr jedenfalls hundert Prozent der Lohnkosten rückerstattet bekommt, sollte es auch in diesen Fällen einfacher sein, sich Sonderbetreuungszeit nehmen zu können. |
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Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Inhalt: | Text |
Medientyp: | Computer |
Datenträger: | Online |