Ein Meilenstein: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit

Die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit sieht dann, wenn es tatsächlich keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt, einen Rechtsanspruch auf Freistellung vor. Gibt es zum Beispiel eine Notbetreuung in der Schule, ist weiterhin das Einverständnis des Arbeitgebers nötig. Da der Arbeitgeber...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: AKtuell : das Wissens-Update für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen (2021; Heft 1; S. 2-3)
VerfasserIn: Brokes, Philipp
Ort / Verlag / Datum:Wien : Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 2021
Erscheinungsjahr:2021
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Neuregelung der Sonderbetreuungszeit sieht dann, wenn es tatsächlich keine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt, einen Rechtsanspruch auf Freistellung vor. Gibt es zum Beispiel eine Notbetreuung in der Schule, ist weiterhin das Einverständnis des Arbeitgebers nötig. Da der Arbeitgeber aber nunmehr jedenfalls hundert Prozent der Lohnkosten rückerstattet bekommt, sollte es auch in diesen Fällen einfacher sein, sich Sonderbetreuungszeit nehmen zu können.
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Inhalt:Text
Medientyp:Computer
Datenträger:Online