Mitwirkungsbefugnisse des Betriebsrates im Lichte des neuen Datenschutzrechts

Das Arbeitsverfassungsgesetz stellt dem Betriebsrat Regelungen zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung ihrer Daten im Betrieb zu wahren.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: AKtuell : das Wissens-Update für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen (2020; Heft 6; S. 8-10)
VerfasserIn: Chlestil, Martina
Ort / Verlag / Datum:Wien : Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien, 2020
Erscheinungsjahr:2020
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das Arbeitsverfassungsgesetz stellt dem Betriebsrat Regelungen zur Verfügung, die es ihm ermöglichen, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung ihrer Daten im Betrieb zu wahren.
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Inhalt:Text
Medientyp:Computer
Datenträger:Online