80 Verwendung des Begriffes „Stressresistenz“ im Stellenangebot erfordert keine Ermittlungen des Arbeitsmarktservice zur Zumutbarkeit der Beschäftigung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2020; Heft 3; S. 165-166)
VerfasserIn: Sdoutz, Birgit
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verl. des Österr. Gewerkschaftsbundes, 2020
Erscheinungsjahr:2020
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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