Geschützt in Ausbildung und Beruf

Arbeiten mit explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen oder unzuträglich schwere körperliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten. Der Jugendvertrauensrat kümmert sich darum, dass das auch eingehalten wird.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Gesunde Arbeit (2019; Heft 3; S. 19)
VerfasserIn: Bruckner, Harald
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, 2019
Erscheinungsjahr:2019
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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