Geschützt in Ausbildung und Beruf
Arbeiten mit explosions- und brandgefährlichen Arbeitsstoffen oder unzuträglich schwere körperliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten. Der Jugendvertrauensrat kümmert sich darum, dass das auch eingehalten wird.
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Gesunde Arbeit
(2019; Heft 3; S. 19)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, 2019 |
Erscheinungsjahr: | 2019 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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