Richtlinie zum Jugendarbeitsschutz

Die Richtlinie 94/33/EG wurde vom Rat der Europäischen Union am 22. Juni 1994 erlassen. Das Hauptziel der Richtlinie ist nach Art. 1 das Verbot der Kinderarbeit. Sie legt Mindeststandards fest, um in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit junge...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Gesunde Arbeit (2019; Heft 3; S. 14)
VerfasserIn: Gittenberger, Susanne
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, 2019
Erscheinungsjahr:2019
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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