Richtlinie zum Jugendarbeitsschutz
Die Richtlinie 94/33/EG wurde vom Rat der Europäischen Union am 22. Juni 1994 erlassen. Das Hauptziel der Richtlinie ist nach Art. 1 das Verbot der Kinderarbeit. Sie legt Mindeststandards fest, um in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union einen besseren Schutz der Sicherheit und Gesundheit junge...
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Gesunde Arbeit
(2019; Heft 3; S. 14)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, 2019 |
Erscheinungsjahr: | 2019 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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