147 Der in § 113 Abs 1 Z 1 ASVG geregelte Beitragszuschlag wegen nicht rechtzeitiger Anmeldung zur Sozialversicherung ist keine Strafe. Eine Verhängung neben einer Verwaltungsstrafe widerspricht daher nicht dem Doppelstrafverbot.
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DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht
(2017; Heft 4; S. 239-240)
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Ort / Verlag / Datum: | 2017 |
Erscheinungsjahr: | 2017 |
Sprache: | Deutsch |
Online-Zugang: | Volltext Bild |
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