21 Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit – Resturlaub bleibt in seinem kalendarischen Ausmaß, nicht aber wertmäßig (bezahlte Freistellung in Arbeitsstunden) erhalten

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Veröffentlicht in: DRdAinfas : aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht (2015; Heft 1; S. 19-20)
VerfasserIn: Klein, Christoph
Ort / Verlag / Datum:2015
Erscheinungsjahr:2015
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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