Aus Arbeitsunfällen kann man lernen! : Die Arbeitsinspektion kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz vor Ort in den Betrieben und auf Baustellen. Bei diesen Besichtigungen – welche auf Wunsch von ArbeitgeberInnen oder ArbeitnehmerInnen, aber auch jederzeit ohne Vorankündigung stattfinden können – werden Beratungen angeboten und durchgeführt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Gesunde Arbeit (2018; Heft 3; S. 29)
VerfasserIn: Griebler, Tony
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, 2018
Erscheinungsjahr:2018
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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