Die Die Folgen der Nichtmeldung einer Berufskrankheit : Unterlässt ein behandelnder Arzt eines Krankenhauses pflichtwidrig die Meldung einer Berufskrankheit an die AUVA, kann der Dienstgeber des Arztes schadenersatzpflichtig werden. Im konkreten Fall erhielt ein Steinmetz rund 42.000 Euro an Schadenersatz.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in: Gesunde Arbeit (2018; Heft 3; S. 20)
VerfasserIn: Marischka, Christa
Ort / Verlag / Datum:Wien : Verlag des Österreichischen Gewerkschaftsbundes GmbH, 2018
Erscheinungsjahr:2018
Sprache:Deutsch
Online-Zugang:Volltext
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