Vom Zoll zur freiwilligen Exportbeschränkung: Eine Rekonstruktion des Wandels des handelspolitischen Instrumentariums seit den 30er Jahren

'Weil Wirtschaftszweige, die sich einer 'natural protection' erfreuen, diese erst dann vollkommen ausnutzen können, wenn mögliche Einfuhrländer noch vorhandene Handelsbeschränkungen beseitigt haben, fordern sie weltweiten Freihandel. Die Regierung wird sich diese Orientierung vielleic...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Wirtschaftspolitik (44 (1995) Nr.3, S.255-288)
VerfasserIn: Wedel-Parlow, Wolf
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 12.1995
Erscheinungsjahr:1995
Sprache:Deutsch
Klassifikation:382.14 Aussenhandelspolitik
336.41 Zoll
382.6 Exportbeschränkung
382.1 Handelsbeziehung
337.1 Freihandel
341.241 GATT
382 Welthandel
382.5 Importbeschränkung
337.3 Protektionismus
337 Zollpolitik
382.6 Export
382 Aussenhandel
330 Wirtschaftswissenschaft
Region:International
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Weil Wirtschaftszweige, die sich einer 'natural protection' erfreuen, diese erst dann vollkommen ausnutzen können, wenn mögliche Einfuhrländer noch vorhandene Handelsbeschränkungen beseitigt haben, fordern sie weltweiten Freihandel. Die Regierung wird sich diese Orientierung vielleicht erst zu eigen machen, wenn sich eine grössere Anzahl bedeutender Wirtschaftszweige jener überlegenen Position erfreut. Das kann durchaus der Fall sein, ist 'natural protection' doch u. a. Frucht einer der gesamten Volkswirtschaft förderlichen Politik z. B. auf den Feldern Geld, Bildung und Verkehr. Das hinter dem Programm des Freihandels stehende Interesse an der Erweiterung der Exportmärkte ist so mächtig, dass die führende Handelsnation einen hohen Einsatz wagen wird, um ihre Handelspartner zum Abbau ihrer Handelsschranken zu bewegen. Wirkungsvoll kann die Überredung durch Zugeständnisse sein. So ist die Vorgeschichte des GATT durch die Zugeständnisse gekennzeichnet, welche die USA im Bewusstsein ihrer Überlegenheit gemacht haben. Durch die in bilateralen Abkommen vereinbarte Meistbegünstigungsklausel wurden Drittstaaten begünstigt, ohne dass sie entsprechende Gegenleistungen anbieten mussten.' (S.283)
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog