Haftung und Haftungsrisiko des Aufsichtsrats : Theorie und Praxis

'Der Aufsichtsrat als Organ und alle seine Mitglieder haften nicht für einen wie immer gearteten Erfolg ihrer Überwachungsfunktion, sondern ausschliesslich für die Ausübung ihres Amtes mit der Sorgfalt und Verantwortlichkeit eines ordentlichen Mandatsträgers.'

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Betriebswirtschaft DBW (53 (1993) Nr.3, S.295-318)
VerfasserIn: Theisen, Manuel Ren
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 05.1993
Erscheinungsjahr:1993
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.012.4 Aufsichtsrat
347.725 Aktienrecht
658.114.4 Aktiengesellschaft
347.56 Haftpflicht, berufliche
65.012 Risiko
65.012.45 Information, betriebliche
65.012.7 Kontrolle, betriebliche
65.012.4 Unternehmensführung
658 Betriebswirtschaftslehre
Region:Deutschland
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Beschreibung:Bibliografie
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Ablageschlagwort: 65.012.4 Aufsichtsrat Dokument Nr. D-020921 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage