Zur Struktur von Pensionskassen

'Das Pensionskassengesetz soll den institutionellen Rahmen für eine gesicherte Veranlagung der Beiträge und damit sichere Pensionen bereitstellen. Die Aktiengesellschaft erschien hier dem Gesetzgeber als die einzig geeignete Rechtsform. Oberste Zielsetzung des Pensionskassengesetzes ist immer d...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (39 (1991) Nr.6, S.400-414)
VerfasserIn: Stern, Elisabeth
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 06.1991
Erscheinungsjahr:1991
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.171 Pensionskassen
331.171 Altersversorgung, betriebliche
347.72 Gesellschaftsrecht
331.15 Mitbestimmung
347.72.036 Aufsichtsrat
336.72 Kapitalbildung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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