Anerkennung einer abgetretenen Forderung

Der Zessus kann die abgetretene Forderung mit konstitutiver Wirkung dem Zessionar gegenüber auch anerkennen, wenn der Zedent erstens den Zessus zur Abgabe des Anerkenntnisses beauftragt hat oder er zweitens dem Zessionar für die Mangelfreiheit der Forderung haftet. Es ist aber Auslegungsfrage, ob üb...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank - Archiv (37 (1989) Nr.5 S.451-469)
VerfasserIn: Avancini, Peter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.1989
Erscheinungsjahr:1989
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.14.012 Kreditverkehr, betrieblicher
347.7 Wirtschaftsrecht
347.51 Haftpflicht
34.038 Rechtsprechung
336.774 Kreditkontrolle
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 658.14.012 Kreditverkehr, betrieblicher Dokument Nr. D-018633 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage