Anerkennung einer abgetretenen Forderung
Der Zessus kann die abgetretene Forderung mit konstitutiver Wirkung dem Zessionar gegenüber auch anerkennen, wenn der Zedent erstens den Zessus zur Abgabe des Anerkenntnisses beauftragt hat oder er zweitens dem Zessionar für die Mangelfreiheit der Forderung haftet. Es ist aber Auslegungsfrage, ob üb...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank - Archiv (37 (1989) Nr.5 S.451-469)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.1989 |
Erscheinungsjahr: | 1989 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 658.14.012 Kreditverkehr, betrieblicher
347.7 Wirtschaftsrecht 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung 336.774 Kreditkontrolle |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 658.14.012 Kreditverkehr, betrieblicher | Dokument Nr. D-018633 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |