Rechtspositivismus und Strafjustiz nach 1945

Am Beispiel 'einiger bedeutsamer Strafprozesse der NS-und Nachkriegsjustiz' wird dargelegt, 'dass der Rechtspositivismus - d. h. die Lehre, die allein das vom Staat gesetzte Recht, unabhängig von seinem gerechten oder ungerechten Inhalt, gelten lässt - trotz seiner nach 1933 erwiesene...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Universitas (42(1987)Nr.493 S.536-550)
VerfasserIn: Spendel, Günter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.1987
Erscheinungsjahr:1987
Sprache:Deutsch
Klassifikation:340.113 Rechtsordnung
340.12 Naturrecht
340.13 Recht, positives
340.11 Rechtslehre, reine
34 Justizwesen
343.2/.7 Strafrecht
335.76 Nationalsozialismus
34(091) Rechtsgeschichte
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 340.113 Rechtsordnung Dokument Nr. D-018546 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage