Der Zweck als Merkmal des Kartellverbots und die daran anknüpfenden Verbote

1 GWB statuiert den Begriff des 'gemeinsamen Zwecks'. Lehre und Rechtsprechung weiten den Begriff immer mehr aus.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (150(1986)Nr.3 S.320-353)
VerfasserIn: Wilhelm, Jan
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:338.85 Trusts
347.776 Wettbewerbsrecht
347.733 Kartellrecht
34.05 Rechtsvergleichung
301.188 Macht, wirtschaftliche
Region:BRD
USA
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