Zum Stand der Gesetzgebungslehre in der Schweiz
In der Schweiz gibt es 27 Rechtsordnungen des Bundes und der Länder. Der Lehre und Praxis ist es zu verdanken, dass die Gesetzgebung bürgernah und verständlich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Gesetzgebung (1(1986)Nr.3 S.199-221)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.134 Gesetzgebung
340.131 Rechtsstaat 342.4 Landesverfassung 342.55 Bundesländer: Kompetenzen 340.11 Rechtswissenschaft |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | In der Schweiz gibt es 27 Rechtsordnungen des Bundes und der Länder. Der Lehre und Praxis ist es zu verdanken, dass die Gesetzgebung bürgernah und verständlich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |