Der Nationenbegriff und die Deutsche Frage
Bestimmung von 'Nation' und 'Staat' nach den Verfassungen der beiden deutschen Staaten. Das deutsche Grundgesetz verwendet den Begriff 'Nation' nicht. In der DDR-Verfassung findet sich kein Hinweis auf die deutsche Nation.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Politik (32(1985)Nr.3 S.268-278)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 301.152 Nationalbewusstsein
335.76 Nationalsozialismus 17.023 Nation 342 Verfassungsrecht 341 Völkerrecht |
Region: | BRD
DDR Sowjetunion |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bestimmung von 'Nation' und 'Staat' nach den Verfassungen der beiden deutschen Staaten. Das deutsche Grundgesetz verwendet den Begriff 'Nation' nicht. In der DDR-Verfassung findet sich kein Hinweis auf die deutsche Nation. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |