Der Nationenbegriff und die Deutsche Frage

Bestimmung von 'Nation' und 'Staat' nach den Verfassungen der beiden deutschen Staaten. Das deutsche Grundgesetz verwendet den Begriff 'Nation' nicht. In der DDR-Verfassung findet sich kein Hinweis auf die deutsche Nation.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Politik (32(1985)Nr.3 S.268-278)
VerfasserIn: Blumenwitz, Dieter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:301.152 Nationalbewusstsein
335.76 Nationalsozialismus
17.023 Nation
342 Verfassungsrecht
341 Völkerrecht
Region:BRD
DDR
Sowjetunion
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Bestimmung von 'Nation' und 'Staat' nach den Verfassungen der beiden deutschen Staaten. Das deutsche Grundgesetz verwendet den Begriff 'Nation' nicht. In der DDR-Verfassung findet sich kein Hinweis auf die deutsche Nation.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog