Wirtschaftliches Eigentum und Verfassungsordnung

Art 5 StGG steht der Normierung einer eigenständigen vom bürgerlichen Eigentum abweichenden Güterzuordnung nicht im Wege. Es ist ein eigenständiger steuerrechtlicher 'Eigentumsrechtskreis' anzuerkennen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (108(1986)Nr.9/10 S.273-289)
VerfasserIn: Stoll, Gerold
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 17.05.1986
Erscheinungsjahr:1986
Sprache:Deutsch
Klassifikation:339.09 Eigentum
342.7 Grundrechte
347 Privatrecht
336.2 Steuerrecht
342.722 Gleichheit: Grundrechte
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Art 5 StGG steht der Normierung einer eigenständigen vom bürgerlichen Eigentum abweichenden Güterzuordnung nicht im Wege. Es ist ein eigenständiger steuerrechtlicher 'Eigentumsrechtskreis' anzuerkennen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog