Zur Abgrenzung von Gewohnheitsrecht und Richterrecht im Zoll-und Handelsrecht
Die Qualifizierung von Richterrecht als Gewohnheitsrecht wird abgelehnt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (150(1986)Nr.1 S.117-140)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 02.1986 |
Erscheinungsjahr: | 1986 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.7 Handelsrecht
340.141 Gewohnheitsrecht 336.41 Zölle 347.962 Richter 34.038 Rechtsprechung 340.11 Rechtswissenschaft |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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