Der Wesensgehalt der Grundrechte

Das Bundesverfassungsgericht übernimmt die der Wesensgehaltsgarantie zugedachte Sicherungsaufgabe bereits durch den Verhältnismässigkeitsgrundsatz. Aus den Wesensgehalt der Grundrechte lassen sich Zielvorgaben zur Konkretisierung von Freiheitsverbürgung und Freiheitsbegrenzung gewinnen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (12(1985)Nr.12, S.321-336)
VerfasserIn: Herbert, Georg
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
342.72/.73 Freiheit
340.131 Rechtsstaat
34(091) Rechtsgeschichte
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrechte Dokument Nr. D-016382 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage