Das Ersatzrecht bei einem Verstoss des ausländischen Rechts gegen den ordre public

Es ergibt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist, wenn das ansonsten anwendbare Recht nicht herangezogen werden kann. Es wird dabei die Ersatzanknüpfung als beste Lösung zum Schliessen der ordre public-Lücke angesehen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (49(1985)Nr.3, S.407-424)
VerfasserIn: Schwung, Siegfried
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:341.9 Privatrecht, internationales
340.11 Rechtswissenschaft
341.9 Kollisionsrecht
Region:BRD
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