Das Ersatzrecht bei einem Verstoss des ausländischen Rechts gegen den ordre public
Es ergibt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist, wenn das ansonsten anwendbare Recht nicht herangezogen werden kann. Es wird dabei die Ersatzanknüpfung als beste Lösung zum Schliessen der ordre public-Lücke angesehen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (49(1985)Nr.3, S.407-424)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 341.9 Privatrecht, internationales
340.11 Rechtswissenschaft 341.9 Kollisionsrecht |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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