Die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen bei Hitzeexposition aus der Sicht des technischen Arbeitsschutzes
Beschäftigte, die bei ihrer Tätigkeit aussergewöhnlichen Gefahren durch Hitze am Arbeitsplatz unterliegen, sind arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu unterziehen, wobei der Grundsatz 30 'Hitze' zu beachten ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zentralblatt für Arbeitsmedizin Arbeitsschutz Prophylaxe und Ergonomie (35(1985)Nr.9, S.264-271)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.82 Arbeitsmedizin
331.82 Arbeitsbedingungen 331.823 Arbeitsschutz 331.053 Arbeitsphysiologie 331.822.8 Betriebsärzte 351.77 Gesundheitsschutz 361.1 Gesundheitsfürsorge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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