Die Behandlung des österreichischen Grundrechtskataloges durch das Expertenkollegium zur Neuordnung der Grund-und Freiheitsrechte
Die MRK und die UNO-Abkommen haben keine unbegrenzten Gesetzesvorbehalte und auch die österreichische Regelung wird zu einem System begrenzter Vorbehalte übergehen müssen. In einer Neukodifikation der Verfassung sind auch die sozialen Grundrechte aufzunehmen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte (12(1985)Nr.13, S.365-400)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 29.07.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
342.4 Bundesverfassung 342.734 Grundrechte, soziale 351.84 Wohlfahrtsstaat 340.12 Naturrecht 321.7 Demokratie |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Die MRK und die UNO-Abkommen haben keine unbegrenzten Gesetzesvorbehalte und auch die österreichische Regelung wird zu einem System begrenzter Vorbehalte übergehen müssen. In einer Neukodifikation der Verfassung sind auch die sozialen Grundrechte aufzunehmen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |