Die Behandlung des österreichischen Grundrechtskataloges durch das Expertenkollegium zur Neuordnung der Grund-und Freiheitsrechte

Die MRK und die UNO-Abkommen haben keine unbegrenzten Gesetzesvorbehalte und auch die österreichische Regelung wird zu einem System begrenzter Vorbehalte übergehen müssen. In einer Neukodifikation der Verfassung sind auch die sozialen Grundrechte aufzunehmen.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte (12(1985)Nr.13, S.365-400)
VerfasserIn: Loebenstein, Edwin
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 29.07.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
342.4 Bundesverfassung
342.734 Grundrechte, soziale
351.84 Wohlfahrtsstaat
340.12 Naturrecht
321.7 Demokratie
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die MRK und die UNO-Abkommen haben keine unbegrenzten Gesetzesvorbehalte und auch die österreichische Regelung wird zu einem System begrenzter Vorbehalte übergehen müssen. In einer Neukodifikation der Verfassung sind auch die sozialen Grundrechte aufzunehmen.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog