Die Bedeutung des zivilrechtlichen Haftungssystems im Arbeitskampf

Bei Arbeitskämpfen kommt auch das Zivilrecht zum Tragen. Die Zulässigkeit des Arbeitskampfes begründet einen eigenen Tatbestand im zivilrechtlichen Haftungssystem.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (16(1985)Nr.1, S.101-126)
VerfasserIn: Richardi, Reinhard
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.89 Arbeitskonflikte
351.83 Streikrecht
347.513 Schadenersatz
347.51 Haftpflicht
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bei Arbeitskämpfen kommt auch das Zivilrecht zum Tragen. Die Zulässigkeit des Arbeitskampfes begründet einen eigenen Tatbestand im zivilrechtlichen Haftungssystem.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog