Technische Einrichtungen im Sinne von 87 Abs 1 Nr.6 BetrVG

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.9.1984 (Bildschirmarbeitsplatz-Entscheidung) ist die objektive Eignung der technischen Anlage zur Überwachung ausschlaggebend.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht (16(1985)Nr.2, S.141-158)
VerfasserIn: Kraft, Alfons
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
007.5 EDV
331.15 Personalinformationssystem
621 Technologie
34.038 Rechtsprechung
331.15 Mitbestimmung
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.9.1984 (Bildschirmarbeitsplatz-Entscheidung) ist die objektive Eignung der technischen Anlage zur Überwachung ausschlaggebend.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog