Bankgeheimnis - verfassungsrechtliche Grundlagen

Eine Nichtbeachtung des Bankgeheimnisses ist nur zu rechtfertigen, wenn ein 'überwiegendes' Interesse vorliegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht (149(1985)Nr.2, S.165-176)
VerfasserIn: Lerche, Peter
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 04.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.719 Bankgeheimnis
336.71 Banken
342 Verfassungsrecht
342.7 Grundgesetz, Bonner
342.7 Grundrechte
Region:BRD
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Nichtbeachtung des Bankgeheimnisses ist nur zu rechtfertigen, wenn ein 'überwiegendes' Interesse vorliegt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog