Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit in den Kfz-Versicherungen

Die wichtigsten Fälle vorbeugender Obliegenheiten zählt Art.6 Abs.2 AKHB auf. Hier ist die Leistungsfreiheit betragsbegrenzt. Die in Art.6 Abs.1 AKIB für die Kaskoversicherung sind nicht betragsbegrenzt. Die wichtigsten Klauseln sind die Führerscheinklausel und die Alkoholklausel.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Verkehrsrecht (30(1985)Nr.3, S.65-77)
VerfasserIn: Petrasch, Franz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 03.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
347.513 Schadenersatz
368.022 Versicherungsverträge
368.025.8 Versicherungsleistungen
656.08 Verkehrsunfall
656.091 Führerschein
613.81 Alkoholismus
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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