Obliegenheitsverletzung und Leistungsfreiheit in den Kfz-Versicherungen
Die wichtigsten Fälle vorbeugender Obliegenheiten zählt Art.6 Abs.2 AKHB auf. Hier ist die Leistungsfreiheit betragsbegrenzt. Die in Art.6 Abs.1 AKIB für die Kaskoversicherung sind nicht betragsbegrenzt. Die wichtigsten Klauseln sind die Führerscheinklausel und die Alkoholklausel.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Verkehrsrecht (30(1985)Nr.3, S.65-77)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 03.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.86 Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
347.513 Schadenersatz 368.022 Versicherungsverträge 368.025.8 Versicherungsleistungen 656.08 Verkehrsunfall 656.091 Führerschein 613.81 Alkoholismus |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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